Wissenschaftliche Schreibwerkstatt Berlin

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dozentin Beate Richter
für Kurse der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin


1. Geltungsbereich
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den TeilnehmerInnen an den Kursen der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt und der Dozentin Beate Richter. Sie gelten nicht für die Kurse, welche die Dozentin an der VHS-Berlin anbietet. Die AGB werden von dem/der TeilnehmerIn durch die Anmeldung über die Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de, d.h. durch das Ausfüllen und Versenden des Anmeldeformulars anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB des/der TeilnehmerIn wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über das Anmeldeformular auf der Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de oder per Telefon. Mit dem Versenden der Anmeldung über das Formular oder der telefonischen Anmeldung meldet sich der/die TeilnehmerIn verbindlich an. Beate Richter versendet unmittelbar nach Erhalt dieser Anmeldung eine Bestätigung mit einer Rechnung über die fälligen Gebühren für den gewählten Kurs per E-Mail. Erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto von Beate Richter erhält der/die TeilnehmerIn eine Zulassung zum jeweiligen Kurs. Diese Zulassungserklärung (Bestätigung der Kursteilnahme) wird durch Beate Richter per E-Mail oder Brief an den/die TeilnehmerIn verschickt.

3. Leistungen
Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Programm der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt. Mit der Anmeldung für einen bestimmten Kurs über das Anmeldeformular sind Art und Umfang vereinbart. Die entsprechenden Informationen sind auf der Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de unter Kurse und Termine einsehbar und im Programmheft des aktuellen Jahres nachzulesen.

4. Kursgebühren, Zahlungs- und Zulassungsbedingungen
Die Kursgebühren verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin und sind der aktuellen Preisliste unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de oder dem Programmheft zu entnehmen. Nicht inbegriffen sind darin die Kosten für die jeweiligen Kursunterlagen (Skripte). Der Erwerb der Skripte erfolgt im Kurs bei der Dozentin gegen Barzahlung. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt die TeilnehmerInnen auf das Konto von Beate Richter.
Die Teilnehmerzahl ist auf 18 Personen begrenzt. Sollten sich zeitliche Überschneidungen zwischen Überweisungen und dem Schließen eines Kurses (ab der 18. Person) ergeben, erhalten die TeilnehmerInnen, die nicht mehr zugelassen werden können, den Betrag vollständig erstattet. Eine Zulassung für einen Folgetermin ist möglich.

5. Rücktritt/Storno von Kursen durch den/die TeilnehmerIn oder Abwesenheit
Die Stornierung einer Anmeldung ist bis 20 Tage vor Kursbeginn ohne Gebühren möglich. Wird bis 10 Tage vor Kursbeginn storniert, erhält der/die TeilnehmerIn 50 % der eingezahlten Kursgebühren erstattet. Ab dem 10. Tag vor Kursbeginn besteht bei Stornierung durch den/die TeilnehmerIn kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren. In jedem der genannten Fälle ist es möglich, eine Ersatzperson zu nennen, die den bezahlten Kursplatz übernimmt. Erscheint der/die TeilnehmerIn ohne Stornierung nicht zu den Kursterminen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.

6. Kursdurchführung
Kurse werden ab einer Mindestteilnehmerzahl (8 Personen) durchgeführt. Bei Unterschreitung dieser Zahlen bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn wird der Kurs abgesagt und die TeilnehmerInnen werden per E-Mail informiert. Im Falle einer ersatzlosen Absage eines Kurses erhalten alle TeilnehmerInnen die Kursgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der TeilnehmerInnen gegenüber Beate Richter, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. Stornogebühren für Reise- und Hotelkosten), bei Änderungen oder Absage von Kursen bestehen nicht.

7. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Verbraucher haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, FAX, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung bzw. dem Versenden des Anmeldeformulars für einen Kurs über die Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
Beate Richter
Seelingstr. 10
14059 Berlin
FAX: 030/484986935
info@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen gar nicht oder teilweise nicht zurückgewährt werden, muss der/die VerbraucherIn Wertersatz leisten.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der/die TeilnehmerIn vor Ablauf der Widerrufsfrist die Dienstleistung selbst veranlasst hat (z. B. durch Teilnahme am Kurs).

8. Urheberrecht
Die schriftlichen Kursunterlagen der Dozentin Beate Richter (der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Jegliche Nutzung der Lehr- und Lernmittel der Dozentin (Beate Richter) für kommerzielle Zwecke, insbesondere der Skripte und Folien, ist untersagt. Der Internetauftritt unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de enthält Informationen, Texte, Grafiken und Quelltexte, die urheberrechtlich zugunsten der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind.

9. Haftung und Schadensersatz
Die Teilnahme an Kursen der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltungen, auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt Beate Richter gegenüber den TeilnehmerInnen keinerlei Haftung.

10. Datenschutz
Alle an Beate Richter übermittelten Daten werden lediglich zur Durchführung der Dienstleistungen bzw. zur Vertragserfüllung und -abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beate Richter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Der Nutzer erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.

11. Schlussbestimmung
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und dem/der TeilnehmerIn bzw. VerbraucherIn findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

Gez. Beate Richter
Stand: 2.9.2009

AGB - Kurse zum Druck als PDF



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lektorin Beate Richter
Korrektur und Lektorat in der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin


1. Geltung
Die AGB gelten für alle Leistungen und für den gesamten Geschäftsverkehr von Beate Richter mit ihren Auftraggebern. Sie werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Angebot und Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Beate Richter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Ein Angebot behält vom Angebotsdatum an 14 Tage lang seine Gültigkeit, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Erst durch eine schriftliche Bestätigung werden Verträge über Fristen sowie Änderungen und Ergänzungen, die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, verbindlich. Ein Auftrag für das Korrektorat oder das Lektorat gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung des Auftrages über die Annahme von Beate Richter per Brief oder FAX erhalten hat. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.
Beate Richter ist nicht verpflichtet, Korrekturen und Lektorate selbst vorzunehmen. Angenommene Aufträge können an andere Korrektoren, Lektoren oder Übersetzer, die hinsichtlich ihrer Qualifikation von Beate Richter geprüft worden sind, weitergegeben werden. Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann nur zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber zustande, d.h. es entstehen ausschließliche Rechtsbeziehungen zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber.

3. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung: Verbraucher haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, FAX, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Beate Richter, Seelingstr. 10, 14059 Berlin, FAX: 030/484986935, E-Mail: info@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Verbraucher nach Absendung der Widerrufserklärung innerhalb von 30 Tagen erfüllen.
Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Beate Richter mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.

4. Art und Umfang der Bearbeitung
Der Auftraggeber gibt im Auftragsformular oder in gesonderter schriftlicher Erklärung genau an, welche Art der Bearbeitung er wünscht. Korrekturen in Papiervorlagen werden von Beate Richter entsprechend den gängigen Korrekturzeichenregelungen ausgeführt. Liegt der zu bearbeitende Text als Datei vor, werden Korrekturen, Ergänzungen bzw. Änderungen direkt in die Datei eingearbeitet, auf Wunsch auch mit besonderer Kennzeichnung. Wenn nicht anders vereinbart, umfasst das Korrektorat eine Überprüfung und Berichtigung von Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung. Ziel des Korrektorates ist die höchstmögliche Verringerung aller Fehler im gelieferten Text. Das Lektorat umfasst die Prüfung von Sprachstil und logischer Konsistenz des Textes sowie die Anpassung an bestimmte Verwertungszusammenhänge.
Die Details über den Leistungsumfang sind in einem schriftlichen Auftrag dargestellt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber verursachter hoher Zeitdruck beim Korrigieren das Ergebnis der Korrektur beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss der Korrektur eine gewisse Zahl an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 10 (Haftung/Gewährleistung) geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.
Als Grundlage der Korrekturen dient der WAHRIG in der 7. Auflage (neue Rechtschreibung) sowie entsprechende Fachwörterbücher. Abweichende Schreibweisen müssen schriftlich vereinbart werden. Die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte wird von Beate Richter nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag vorgenommen.
Die in Auftrag gegebenen Arbeiten werden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Maßgabe der DIN 16511 (der Korrekturzeichen und –regeln) durchgeführt.

5. Informations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwendungszweck des zu korrigierenden bzw. zu lektorierenden Textes anzugeben. Sollte der Text für einen anderen als den benannten Zweck verwendet werden, hat der Auftraggeber gegenüber Beate Richter keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz. Wünscht der Auftraggeber eine spezifische Terminologie, muss diese Beate Richter bekannt gegeben werden. Dazu müssen entsprechende Unterlagen, Dokumentationen an Beate Richter übermittelt werden. Sollen bestimmte, von der aktuellen Rechtschreibung abweichende Schreibweisen nicht korrigiert werden, müssen diese in der schriftlichen Vereinbarung durch den Auftraggeber benannt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beate Richter bei der Klärung missverständlicher Aussagen und Formulierungen im Ausgangstext zu unterstützen. Sollte der Auftraggeber seiner Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, Beate Richter habe den Auftrag nicht seinen Wünschen entsprechend ausgeführt.

6. Bearbeitungsfristen
Beate Richter nimmt die Bearbeitung der Texte grundsätzlich schnellstmöglich vor. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sie können jedoch nur voraussichtliche Termine sein. Ist erkennbar, dass eine Verzögerung der Bearbeitung eintreten wird, so wird Beate Richter den Auftraggeber hiervon baldmöglichst in Kenntnis setzen.
Bei Auftragserteilung kann der Auftraggeber einen Fertigstellungstermin nennen, dem Beate Richter in der Auftragsbestätigung zustimmen kann. Der Absendezeitpunkt des korrigierten Materials ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund der Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn ein fixer Liefertermin ausdrücklich, schriftlich vereinbart worden ist und alle zu bearbeitenden Unterlagen vollständig und rechtzeitig an Beate Richter übermittelt worden sind. Im Falle der Überschreitung eines vereinbarten Termins hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese von Beate Richter nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen. Damit verliert Beate Richter ihre Vergütungsansprüche auf Leistungen, die nach Ablauf des vereinbarten Termins der Nachfrist erbracht wurden. Bestand der Auftrag aus mehreren Teilleistungen, von denen einige bereits fristgemäß erbracht wurden, so sind diese Teile des Auftrags von der Kündigung nicht betroffen.

7. Rücksendung der Texte
Die Texte werden je nach Absprache oder praktischen Gegebenheiten per Post, E-Mail oder Fax zurückgesandt oder persönlich übergeben. In der Regel entspricht die Rücksendung der Texte der Versandart, in der der Text vom Auftraggeber übermittelt wurde. Beate Richter übernimmt keine Haftung für den erfolgreichen Versand bzw. die erfolgreiche Übermittlung der bearbeiteten oder erstellten Texte. Technische Übermittlungsfehler, Verlust oder Beschädigung des Textes auf dem Versandweg liegen im Gefahrenbereich des Auftraggebers. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Die Verpflichtungen von Beate Richter sind erfüllt, sobald der bearbeitete Text mit der üblichen Sorgfalt auf einen der Versandwege gebracht worden ist.

8. Vertraulichkeit
Beate Richter verpflichtet sich, die Inhalte der ihr zugesandten oder von ihr erstellten Texte ebenso vertraulich zu behandeln wie die in diesem Zusammenhang übermittelten Informationen über den Auftraggeber. Sollte Beate Richter einen Auftrag an einen anderen selbstständigen Korrektor, Lektor oder Übersetzer weitergeben, so verpflichtet sie auch diesen zum vertraulichen Umgang mit den ihm anvertrauten Informationen.
Für die Eingriffe Dritter bei elektronischer Übermittlung der Texte, haftet Beate Richter nicht. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten, die auf elektronischem Wege vom Auftraggeber an Beate Richter oder von ihr an einen beauftragten Korrektor, Lektor oder Übersetzer vermittelt werden, kann nicht gewährleistet werden. Auf Wunsch kann der elektronische Übermittlungsweg jedoch ausgeschlossen werden. Der Mehraufwand und die Mehrkosten werden gänzlich vom Auftraggeber übernommen.

9. Preise
Die Preise der Honorarliste unter http://www.wischwerkstatt. net sind Bruttopreise (incl. Mehrwertsteuer). Veröffentlichte Preislisten können ohne Vorankündigung geändert werden. Bei früheren Aufträgen vereinbarte Sonderkonditionen gelten nicht automatisch für weitere Aufträge. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber bei Auftragsannahme bekannt gegeben. Grundlage für die Berechnung nach Aufwand ist der jeweils gültige Stundensatz, wie er dem Auftraggeber von Beate Richter mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und richten sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unter http://www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de ausgewiesen sind, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei umfangreichen Aufträgen behält sich Beate Richter vor, eine Anzahlung oder eine Ratenzahlung entsprechend der fertiggestellten Textteile zu verlangen. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Für Express-, Wochenend- und Nachtarbeiten werden dem Auftraggeber Zuschläge in Rechnung gestellt. Seitenpreise beziehen sich auf die übliche Standardseite von 1500 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten.

10. Rechnung / Zahlungsweise
Die Rechnung wird direkt nach Auftragsbestätigung durch Beate Richter gestellt. Der Auftraggeber erhält die Rechnung per E-Mail oder - falls ausdrücklich gewünscht - auf dem Postweg. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung auf das angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Zahlung bei Fälligkeit nicht, so kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bzw. Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist Beate Richter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen.
Bei Privatpersonen erfolgt die Lieferung von korrigierten Textteilen grundsätzlich nur gegen eine Anzahlung von 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrages, mindestens aber 50 Euro. Bei Aufträgen von unter 50 Euro ist der volle Rechnungsbetrag vor Übergabe des korrigierten Textes zu zahlen.

11. Haftung/Gewährleistung
Beate Richter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die dem Auftraggeber aus Korrekturfehlern erwachsen. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist also ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Text zum Druck vorgesehen, so muss der Auftraggeber Beate Richter vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen lassen, andernfalls geht jeglicher Mangel gänzlich zu seinen Lasten. Beate Richter haftet nicht für zeitliche Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine ungenaue, fehlerhafte, lückenhafte oder missverständliche Übermittlung des Auftrags oder Auftragserteilung oder durch falsche oder missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Sie haftet ebenfalls nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder auch durch fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte verursacht wurden.
Beate Richter oder ein von ihr beauftragter selbstständiger Korrektor, Lektor oder Übersetzer verpflichten sich, die Korrekturen so sorgfältig wie möglich auszuführen, um einen fehlerlosen Text zu liefern. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) auf fünf Seiten nachweisbar ist (maßgeblich ist die gesamte korrigierte Textmenge).
Bei einem Korrekturvolumen von mehr als 40 Seiten pro Arbeitstag oder bei einem Fehleraufkommen von durchschnittlich mehr als zehn Fehlern (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) pro zu korrigierender Seite im Ausgangstext gilt die Leistung des Korrektorates als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne pro drei Seiten nachweisbar ist.
Verbleiben trotz aller aufgebotenen Sorgfalt der Bearbeitung erhebliche Mängel im Text, d.h. übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das oben beschriebene Maß, so kann der Auftraggeber diese unter hinreichend genauer Benennung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des bearbeiteten Textes schriftlich reklamieren und Beate Richter ebenfalls schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung dieser Mängel setzen. Als hinreichend genaue Benennung gilt eine Markierung der Fehler im Text, so dass die im Text verbliebene Fehlermenge durch Beate Richter nachvollzogen werden kann. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde. Bleibt diese Nachbesserung aus, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung, bei unangemessen langer Überschreitung der Nachfrist auch das Recht auf den Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Wird die abgelieferte Arbeit nicht innerhalb der Frist von sieben Tagen schriftlich reklamiert, so gilt sie als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der jeweiligen Dienstleistung zustehen könnten.
Stilistische Korrekturen gelten als stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängig und werden immer als Verbesserungsvorschläge verstanden. Sie bedürfen daher immer der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird von Beate Richter ausgeschlossen.
Ein mangelhaftes Lektorat (Prüfung von Sprachstil, logischer Konsistenz sowie die Anpassung an Verwertungszusammenhänge) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, innerhalb von sieben Tagen, schriftlich gegenüber Beate Richter zu reklamieren. Die Frist beginnt ebenfalls mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text von Beate Richter an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann Beate Richter gegenüber dem Auftraggeber bei Reklamation des Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt sind, gehen entsprechend der Bedeutung des Mangels die Honoraransprüche als Zusatzleistungen für das Lektorat verloren. Die Honoraransprüche hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben oder erklärt wurden, besteht ebenfalls keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Beate Richter keinerlei Haftung. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen etc. wird keine Haftung übernommen.
Beate Richter übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber beigestellte Materialien, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften u.ä. und ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes oder des BGB zu prüfen. In diesen Fällen haftet allein der Auftraggeber uneingeschränkt.
Auch für Hard- und Softwareschäden, die dem Auftraggeber durch die zurückgesandten bearbeiteten Texte (in elektronischer Form, per Diskette oder CD-ROM) entstehen, haftet Beate Richter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Auftraggeber werden aufgefordert, Beate Richter keine elektronischen Texte zukommen zu lassen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese oder ihr Träger von einem Virus befallen sein könnten. Andernfalls ist Beate Richter berechtigt, gegen den Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls dieser eine Beschädigung der Hardoder Software von Beate Richter fahrlässig in Kauf genommen oder verursacht hat.
Beate Richter haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sie haftet nicht im Falle des Eingriffs Dritter in die elektronische Datenübermittlung, von technischen Störungen, von Streik oder höherer Gewalt. Alle Schadenersatzansprüche gegen Beate Richter sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
Beate Richter geht davon aus, dass der Auftraggeber in jedem Falle rechtmäßiger Inhaber der Rechte an den eingereichten Texten ist. Mögliche Forderungen, die aus fehlenden Rechten entstehen, gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

12. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

Gez. Beate Richter Stand: 2.9.2009

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