AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dozentin Beate Richter
für Kurse der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin
1. Geltungsbereich
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den TeilnehmerInnen an den Kursen der
Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt und der Dozentin Beate Richter. Sie gelten nicht für die
Kurse, welche die Dozentin an der VHS-Berlin anbietet. Die AGB werden von dem/der
TeilnehmerIn durch die Anmeldung über die Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de, d.h.
durch das Ausfüllen und Versenden des Anmeldeformulars anerkannt und gelten für die
gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB
des/der TeilnehmerIn wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen
als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.
2. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über das Anmeldeformular auf der
Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de oder per Telefon. Mit dem Versenden der
Anmeldung über das Formular oder der telefonischen Anmeldung
meldet sich der/die TeilnehmerIn verbindlich an. Beate Richter versendet unmittelbar nach
Erhalt dieser Anmeldung eine Bestätigung mit einer Rechnung über die fälligen Gebühren für den
gewählten Kurs per E-Mail. Erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto von Beate Richter erhält
der/die TeilnehmerIn eine Zulassung zum jeweiligen Kurs. Diese Zulassungserklärung
(Bestätigung der Kursteilnahme) wird durch Beate Richter per E-Mail oder Brief an den/die TeilnehmerIn verschickt.
3. Leistungen
Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Programm der
Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt. Mit der Anmeldung für einen bestimmten Kurs über
das Anmeldeformular sind Art und Umfang vereinbart. Die entsprechenden Informationen sind
auf der Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de unter Kurse und Termine einsehbar und im
Programmheft des aktuellen Jahres nachzulesen.
4. Kursgebühren, Zahlungs- und Zulassungsbedingungen
Die Kursgebühren verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin und sind der aktuellen Preisliste unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de oder dem Programmheft zu entnehmen. Nicht inbegriffen sind darin die Kosten für die jeweiligen Kursunterlagen (Skripte). Der Erwerb der Skripte erfolgt im Kurs bei der Dozentin gegen Barzahlung. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt die TeilnehmerInnen auf das Konto von Beate Richter.
Die Teilnehmerzahl ist auf 18 Personen begrenzt.
Sollten sich zeitliche Überschneidungen zwischen Überweisungen und
dem Schließen eines Kurses (ab der 18. Person) ergeben, erhalten die
TeilnehmerInnen, die nicht mehr zugelassen werden können, den
Betrag vollständig erstattet. Eine Zulassung für einen Folgetermin ist möglich.
5. Rücktritt/Storno von Kursen durch den/die TeilnehmerIn oder Abwesenheit
Die Stornierung einer Anmeldung ist bis 20 Tage vor Kursbeginn ohne Gebühren möglich.
Wird bis 10 Tage vor Kursbeginn storniert, erhält der/die TeilnehmerIn 50 % der eingezahlten Kursgebühren erstattet. Ab dem 10. Tag vor Kursbeginn besteht bei Stornierung durch den/die TeilnehmerIn kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren. In jedem der genannten Fälle ist es möglich, eine Ersatzperson zu nennen, die den bezahlten Kursplatz übernimmt.
Erscheint der/die TeilnehmerIn ohne Stornierung nicht zu den Kursterminen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.
6. Kursdurchführung
Kurse werden ab einer Mindestteilnehmerzahl (8 Personen) durchgeführt.
Bei Unterschreitung dieser Zahlen bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn wird der Kurs abgesagt
und die TeilnehmerInnen werden per E-Mail informiert. Im Falle einer ersatzlosen
Absage eines Kurses erhalten alle TeilnehmerInnen die Kursgebühren erstattet.
Weitergehende Ansprüche der TeilnehmerInnen gegenüber Beate Richter,
insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. Stornogebühren für Reise- und Hotelkosten),
bei Änderungen oder Absage von Kursen bestehen nicht.
7. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Verbraucher haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, FAX, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung
bzw. dem Versenden des Anmeldeformulars für einen Kurs über die Internetseite
www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
Beate Richter
Seelingstr. 10
14059 Berlin
FAX: 030/484986935
info@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene
Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen gar nicht oder
teilweise nicht zurückgewährt werden, muss der/die VerbraucherIn Wertersatz leisten.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der/die TeilnehmerIn vor Ablauf der Widerrufsfrist die Dienstleistung
selbst veranlasst hat (z. B. durch Teilnahme am Kurs).
8. Urheberrecht
Die schriftlichen Kursunterlagen der Dozentin Beate Richter (der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Jegliche Nutzung der Lehr- und Lernmittel der Dozentin (Beate Richter) für kommerzielle Zwecke, insbesondere der Skripte und Folien, ist untersagt.
Der Internetauftritt unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de enthält Informationen, Texte, Grafiken und Quelltexte, die urheberrechtlich zugunsten der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind.
9. Haftung und Schadensersatz
Die Teilnahme an Kursen der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltungen, auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt Beate Richter gegenüber den TeilnehmerInnen keinerlei Haftung.
10. Datenschutz
Alle an Beate Richter übermittelten Daten werden lediglich zur Durchführung der Dienstleistungen bzw. zur Vertragserfüllung und -abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beate Richter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Der Nutzer erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.
11. Schlussbestimmung
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden.
Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und dem/der TeilnehmerIn bzw. VerbraucherIn findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.
Gez. Beate Richter
Stand: 2.9.2009
AGB - Kurse zum Druck als PDF
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lektorin Beate Richter
Korrektur und Lektorat in der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin
1. Geltung
Die AGB gelten für alle Leistungen und für den gesamten
Geschäftsverkehr von Beate Richter mit ihren Auftraggebern.
Sie werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
Anderslautenden oder widersprechenden AGB des
Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und
entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn
nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden
Vertragspartnern unterzeichnet wurde.
2. Angebot und Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Beate Richter sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert
werden. Ein Angebot behält vom Angebotsdatum an 14
Tage lang seine Gültigkeit, sofern im Angebot nicht anders
angegeben. Erst durch eine schriftliche Bestätigung werden
Verträge über Fristen sowie Änderungen und Ergänzungen,
die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, verbindlich.
Ein Auftrag für das Korrektorat oder das Lektorat gilt als
angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung
des Auftrages über die Annahme von Beate Richter
per Brief oder FAX erhalten hat. Aus offensichtlichen Irrtümern,
Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber
keine Ansprüche ableiten.
Beate Richter ist nicht verpflichtet, Korrekturen und Lektorate
selbst vorzunehmen. Angenommene Aufträge können an
andere Korrektoren, Lektoren oder Übersetzer, die hinsichtlich
ihrer Qualifikation von Beate Richter geprüft worden
sind, weitergegeben werden. Ein Vertragsverhältnis kommt
auch dann nur zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber
zustande, d.h. es entstehen ausschließliche Rechtsbeziehungen
zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber.
3. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung: Verbraucher haben das Recht, ihre
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, FAX, E-Mail) zu widerrufen.
Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs an: Beate Richter, Seelingstr. 10, 14059 Berlin,
FAX: 030/484986935, E-Mail: info@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen muss der Verbraucher
nach Absendung der Widerrufserklärung innerhalb von 30
Tagen erfüllen.
Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn Beate Richter mit der ausdrücklichen Zustimmung des
Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung
der Dienstleistung begonnen hat.
4. Art und Umfang der Bearbeitung
Der Auftraggeber gibt im Auftragsformular oder in gesonderter
schriftlicher Erklärung genau an, welche Art der Bearbeitung
er wünscht. Korrekturen in Papiervorlagen werden von
Beate Richter entsprechend den gängigen Korrekturzeichenregelungen
ausgeführt. Liegt der zu bearbeitende Text als
Datei vor, werden Korrekturen, Ergänzungen bzw. Änderungen
direkt in die Datei eingearbeitet, auf Wunsch auch mit
besonderer Kennzeichnung. Wenn nicht anders vereinbart, umfasst das Korrektorat eine
Überprüfung und Berichtigung von Orthographie, Interpunktion,
Grammatik und Silbentrennung. Ziel des Korrektorates
ist die höchstmögliche Verringerung aller Fehler im gelieferten
Text. Das Lektorat umfasst die Prüfung von Sprachstil
und logischer Konsistenz des Textes sowie die Anpassung an
bestimmte Verwertungszusammenhänge.
Die Details über den Leistungsumfang sind in einem schriftlichen
Auftrag dargestellt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich
an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext
(durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) sowie ein
durch den Auftraggeber verursachter hoher Zeitdruck beim
Korrigieren das Ergebnis der Korrektur beeinträchtigen
können, so dass auch nach Abschluss der Korrektur eine
gewisse Zahl an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben
kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge
ist unter Punkt 10 (Haftung/Gewährleistung) geregelt und
wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich
anerkannt.
Als Grundlage der Korrekturen dient der WAHRIG in der 7.
Auflage (neue Rechtschreibung) sowie entsprechende Fachwörterbücher.
Abweichende Schreibweisen müssen schriftlich
vereinbart werden. Die sachliche und fachliche Richtigkeit
der Inhalte wird von Beate Richter nur bei entsprechendem
schriftlichem Auftrag vorgenommen.
Die in Auftrag gegebenen Arbeiten werden sorgfältig und
nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Maßgabe der
DIN 16511 (der Korrekturzeichen und –regeln) durchgeführt.
5. Informations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwendungszweck
des zu korrigierenden bzw. zu lektorierenden Textes anzugeben.
Sollte der Text für einen anderen als den benannten
Zweck verwendet werden, hat der Auftraggeber gegenüber
Beate Richter keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz.
Wünscht der Auftraggeber eine spezifische Terminologie,
muss diese Beate Richter bekannt gegeben werden. Dazu
müssen entsprechende Unterlagen, Dokumentationen an
Beate Richter übermittelt werden. Sollen bestimmte, von der
aktuellen Rechtschreibung abweichende Schreibweisen nicht
korrigiert werden, müssen diese in der schriftlichen Vereinbarung
durch den Auftraggeber benannt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beate Richter bei der
Klärung missverständlicher Aussagen und Formulierungen
im Ausgangstext zu unterstützen. Sollte der Auftraggeber
seiner Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommen,
kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr
geltend machen, Beate Richter habe den Auftrag nicht seinen
Wünschen entsprechend ausgeführt.
6. Bearbeitungsfristen
Beate Richter nimmt die Bearbeitung der Texte grundsätzlich
schnellstmöglich vor. Lieferfristen werden nach bestem Wissen
und Gewissen angegeben, sie können jedoch nur voraussichtliche
Termine sein. Ist erkennbar, dass eine Verzögerung
der Bearbeitung eintreten wird, so wird Beate Richter den
Auftraggeber hiervon baldmöglichst in Kenntnis setzen.
Bei Auftragserteilung kann der Auftraggeber einen Fertigstellungstermin
nennen, dem Beate Richter in der Auftragsbestätigung
zustimmen kann. Der Absendezeitpunkt des korrigierten
Materials ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit.
Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund
der Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn
ein fixer Liefertermin ausdrücklich, schriftlich vereinbart
worden ist und alle zu bearbeitenden Unterlagen vollständig
und rechtzeitig an Beate Richter übermittelt worden sind.
Im Falle der Überschreitung eines vereinbarten Termins hat
der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Wird diese von Beate Richter nicht eingehalten, kann der
Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen. Damit verliert
Beate Richter ihre Vergütungsansprüche auf Leistungen, die
nach Ablauf des vereinbarten Termins der Nachfrist erbracht
wurden. Bestand der Auftrag aus mehreren Teilleistungen,
von denen einige bereits fristgemäß erbracht wurden, so sind
diese Teile des Auftrags von der Kündigung nicht betroffen.
7. Rücksendung der Texte
Die Texte werden je nach Absprache oder praktischen Gegebenheiten
per Post, E-Mail oder Fax zurückgesandt oder
persönlich übergeben. In der Regel entspricht die Rücksendung
der Texte der Versandart, in der der Text vom Auftraggeber
übermittelt wurde. Beate Richter übernimmt keine
Haftung für den erfolgreichen Versand bzw. die erfolgreiche
Übermittlung der bearbeiteten oder erstellten Texte. Technische
Übermittlungsfehler, Verlust oder Beschädigung des
Textes auf dem Versandweg liegen im Gefahrenbereich des
Auftraggebers. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche
können nicht anerkannt werden. Die Verpflichtungen von
Beate Richter sind erfüllt, sobald der bearbeitete Text mit der
üblichen Sorgfalt auf einen der Versandwege gebracht worden
ist.
8. Vertraulichkeit
Beate Richter verpflichtet sich, die Inhalte der ihr zugesandten
oder von ihr erstellten Texte ebenso vertraulich zu behandeln
wie die in diesem Zusammenhang übermittelten
Informationen über den Auftraggeber. Sollte Beate Richter
einen Auftrag an einen anderen selbstständigen Korrektor,
Lektor oder Übersetzer weitergeben, so verpflichtet sie auch
diesen zum vertraulichen Umgang mit den ihm anvertrauten
Informationen.
Für die Eingriffe Dritter bei elektronischer Übermittlung der
Texte, haftet Beate Richter nicht. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen
und sonstigen vertraulichen Daten, die auf elektronischem
Wege vom Auftraggeber an Beate Richter oder
von ihr an einen beauftragten Korrektor, Lektor oder Übersetzer
vermittelt werden, kann nicht gewährleistet werden.
Auf Wunsch kann der elektronische Übermittlungsweg
jedoch ausgeschlossen werden. Der Mehraufwand und die
Mehrkosten werden gänzlich vom Auftraggeber übernommen.
9. Preise
Die Preise der Honorarliste unter http://www.wischwerkstatt.
net sind Bruttopreise (incl. Mehrwertsteuer). Veröffentlichte
Preislisten können ohne Vorankündigung geändert
werden. Bei früheren Aufträgen vereinbarte Sonderkonditionen
gelten nicht automatisch für weitere Aufträge. Preiserhöhungen
werden dem Auftraggeber bei Auftragsannahme
bekannt gegeben. Grundlage für die Berechnung nach Aufwand
ist der jeweils gültige Stundensatz, wie er dem Auftraggeber
von Beate Richter mit der Auftragsbestätigung
mitgeteilt wird. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und richten sich
nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
unter http://www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de ausgewiesen sind,
solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei umfangreichen
Aufträgen behält sich Beate Richter vor, eine
Anzahlung oder eine Ratenzahlung entsprechend der fertiggestellten
Textteile zu verlangen. Preise und Konditionen
gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen
Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung
verrechnet. Für Express-, Wochenend- und Nachtarbeiten
werden dem Auftraggeber Zuschläge in Rechnung gestellt.
Seitenpreise beziehen sich auf die übliche Standardseite von
1500 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten. Angefangene
Seiten gelten als ganze Seiten.
10. Rechnung / Zahlungsweise
Die Rechnung wird direkt nach Auftragsbestätigung durch
Beate Richter gestellt. Der Auftraggeber erhält die Rechnung
per E-Mail oder - falls ausdrücklich gewünscht - auf dem
Postweg. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung
oder Zurückbehaltung auf das angegebene Konto zu überweisen.
Erfolgt die Zahlung bei Fälligkeit nicht, so kommt der
Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung
bzw. Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist
Beate Richter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit
Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1,
Satz 1 BGB) zu berechnen.
Bei Privatpersonen erfolgt die Lieferung von korrigierten
Textteilen grundsätzlich nur gegen eine Anzahlung von 50%
des zu erwartenden Rechnungsbetrages, mindestens aber 50
Euro. Bei Aufträgen von unter 50 Euro ist der volle Rechnungsbetrag
vor Übergabe des korrigierten Textes zu zahlen.
11. Haftung/Gewährleistung
Beate Richter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die dem Auftraggeber
aus Korrekturfehlern erwachsen. Eine Rückgriffhaftung
bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist also ausdrücklich
ausgeschlossen. Ist der Text zum Druck vorgesehen,
so muss der Auftraggeber Beate Richter vor Drucklegung
einen Korrekturabzug zukommen lassen, andernfalls
geht jeglicher Mangel gänzlich zu seinen Lasten.
Beate Richter haftet nicht für zeitliche Verzögerungen oder
Ausführungsmängel, die durch eine ungenaue, fehlerhafte,
lückenhafte oder missverständliche Übermittlung des Auftrags
oder Auftragserteilung oder durch falsche oder missverständliche
Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
Sie haftet ebenfalls nicht für Fehler, die vom Auftraggeber
durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur
Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder
auch durch fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte
verursacht wurden.
Beate Richter oder ein von ihr beauftragter selbstständiger
Korrektor, Lektor oder Übersetzer verpflichten sich, die
Korrekturen so sorgfältig wie möglich auszuführen, um einen
fehlerlosen Text zu liefern. Unbesehen davon gilt die Leistung
des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht,
wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich
nicht mehr als ein Fehler (Orthographie, Interpunktion,
Grammatik und Silbentrennung) auf fünf Seiten nachweisbar
ist (maßgeblich ist die gesamte korrigierte Textmenge).
Bei einem Korrekturvolumen von mehr als 40 Seiten pro
Arbeitstag oder bei einem Fehleraufkommen von durchschnittlich
mehr als zehn Fehlern (Orthographie, Interpunktion,
Grammatik und Silbentrennung) pro zu korrigierender
Seite im Ausgangstext gilt die Leistung des Korrektorates als
erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen
nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen
Sinne pro drei Seiten nachweisbar ist.
Verbleiben trotz aller aufgebotenen Sorgfalt der Bearbeitung
erhebliche Mängel im Text, d.h. übersteigt die im Text verbliebene
Fehlermenge das oben beschriebene Maß, so kann
der Auftraggeber diese unter hinreichend genauer Benennung
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des bearbeiteten
Textes schriftlich reklamieren und Beate Richter ebenfalls
schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung dieser
Mängel setzen. Als hinreichend genaue Benennung gilt eine
Markierung der Fehler im Text, so dass die im Text verbliebene
Fehlermenge durch Beate Richter nachvollzogen werden
kann. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der
bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde.
Bleibt diese Nachbesserung aus, hat der Auftraggeber das
Recht auf Minderung oder Wandlung, bei unangemessen
langer Überschreitung der Nachfrist auch das Recht auf den
Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche, einschließlich
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind
ausgeschlossen.
Wird die abgelieferte Arbeit nicht innerhalb der Frist von
sieben Tagen schriftlich reklamiert, so gilt sie als genehmigt.
Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche
Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der jeweiligen
Dienstleistung zustehen könnten.
Stilistische Korrekturen gelten als stark vom Sprachgefühl
des jeweiligen Lektors abhängig und werden immer als
Verbesserungsvorschläge verstanden. Sie bedürfen daher
immer der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber.
Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird von
Beate Richter ausgeschlossen.
Ein mangelhaftes Lektorat (Prüfung von Sprachstil, logischer
Konsistenz sowie die Anpassung an Verwertungszusammenhänge)
ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, innerhalb
von sieben Tagen, schriftlich gegenüber Beate Richter zu
reklamieren. Die Frist beginnt ebenfalls mit Ablauf des Tages,
an dem der korrigierte Text von Beate Richter an den Auftraggeber
versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten
Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt.
Kann Beate Richter gegenüber dem Auftraggeber bei Reklamation
des Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass
dessen Einwände unberechtigt sind, gehen entsprechend der
Bedeutung des Mangels die Honoraransprüche als Zusatzleistungen
für das Lektorat verloren. Die Honoraransprüche
hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon
unberührt.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber
bei Auftragserteilung nicht angegeben oder erklärt wurden,
besteht ebenfalls keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige
Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die
nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Beate
Richter keinerlei Haftung. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur
nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen,
Währungen etc. wird keine Haftung übernommen.
Beate Richter übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber
beigestellte Materialien, gegebene Eigenschaftszusicherungen,
Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften u.ä.
und ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
oder des BGB zu prüfen. In diesen Fällen haftet
allein der Auftraggeber uneingeschränkt.
Auch für Hard- und Softwareschäden, die dem Auftraggeber
durch die zurückgesandten bearbeiteten Texte (in elektronischer
Form, per Diskette oder CD-ROM) entstehen, haftet
Beate Richter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Auftraggeber werden aufgefordert, Beate Richter keine
elektronischen Texte zukommen zu lassen, wenn sie den
Verdacht haben, dass diese oder ihr Träger von einem Virus
befallen sein könnten. Andernfalls ist Beate Richter berechtigt,
gegen den Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend
zu machen, falls dieser eine Beschädigung der Hardoder
Software von Beate Richter fahrlässig in Kauf genommen
oder verursacht hat.
Beate Richter haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen
Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sie haftet nicht im Falle
des Eingriffs Dritter in die elektronische Datenübermittlung,
von technischen Störungen, von Streik oder höherer Gewalt.
Alle Schadenersatzansprüche gegen Beate Richter sind mit
der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine
Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht
nicht.
Beate Richter geht davon aus, dass der Auftraggeber in jedem
Falle rechtmäßiger Inhaber der Rechte an den eingereichten
Texten ist. Mögliche Forderungen, die aus fehlenden Rechten
entstehen, gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.
12. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen
schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift
bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam,
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter
Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und
wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und dem
Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung,
unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.
Gez. Beate Richter Stand: 2.9.2009
AGB - Korrekturen zum Druck als PDF