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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Workshops & Lektorat)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dozentin Beate Richter für Workshops der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin

1. Geltungsbereich
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern* an den Online-Workshops der WSB und der Dozentin Beate Richter. Die AGB werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung über die Internetseite www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de, d. h. durch das Ausfüllen und Versenden des Anmeldeformulars anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung zu den Online-Workshops erfolgt über das Anmeldeformular auf der Internetseite www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de, per E-Mail oder per Telefon. Mit dem Versenden der Anmeldung über das Formular oder der telefonischen Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Beate Richter versendet unmittelbar nach Erhalt dieser Anmeldung eine Bestätigung mit einer Rechnung über die fälligen Gebühren für den gewählten Online-Workshop per E-Mail. Erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto von Beate Richter erhält der Teilnehmer eine Zulassung zum jeweiligen Online-Workshop. Diese Zulassungserklärung (Bestätigung der Workshopteilnahme) wird durch Beate Richter per E-Mail oder Brief an den Teilnehmer verschickt.

3. Leistungen
Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Programm der WSB. Mit der Anmeldung für einen bestimmten Workshop über das Anmeldeformular sind Art und Umfang der Leistungen vereinbart. Die entsprechenden Informationen sind auf der Internetseite www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de unter Workshops einsehbar und im Programmheft des aktuellen Jahres nachzulesen.

4. Workshop-Gebühren, Zahlungs- und Zulassungsbedingungen
Die Gebühren für Online-Workshops verstehen sich pro Person und Veranstaltung und sind der aktuellen Preisliste unter www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de oder dem Programmheft zu entnehmen. Inbegriffen sind darin die Kosten für die jeweiligen Unterlagen (Skripte). Die Zahlung der Gebühren erfolgt vorab durch den Teilnehmer auf das Konto von Beate Richter.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Sollten sich zeitliche Überschneidungen zwischen Überweisungen und dem Schließen eines Workshops (ab der 16. Person) ergeben, erhalten die Teilnehmer, die nicht mehr zugelassen werden können, den Betrag vollständig erstattet. Eine Zulassung für einen Folgetermin ist möglich.

5. Rücktritt/Storno von Online-Workshops oder Abwesenheit
Die Stornierung einer Anmeldung ist bis 10 Tage vor Workshopbeginn ohne Gebühren möglich. Wird bis 3 Tage vor Workshopbeginn storniert, erhält der Teilnehmer 50 % der eingezahlten Gebühren erstattet. Ab dem 3. Tag vor Workshopbeginn besteht bei Stornierung durch den Teilnehmer kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. In jedem der genannten Fälle ist es möglich, eine Ersatzperson zu nennen, die den bezahlten Workshopplatz übernimmt. Erscheint der Teilnehmer ohne Stornierung nicht zu den Workshopterminen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren.

6. Online-Workshop-Durchführung
Online-Workshops werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen durchgeführt. Bei Unterschreitung dieser Anzahl bis 3 Arbeitstage vor Workshopbeginn wird der Workshop abgesagt und die Teilnehmer werden per E-Mail informiert. Im Falle einer ersatzlosen Absage eines Workshops erhalten alle Teilnehmer die Workshopgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Beate Richter, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. Stornogebühren für Reise- und Hotelkosten), bei Änderungen oder Absage von Workshops bestehen nicht.

7. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Verbraucher* haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung bzw. dem Versenden des Anmeldeformulars für einen Online-Workshop über die Internetseite www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Beate Richter, Sundgauer Str. 100, 14169 Berlin oder kontakt@wissenschaftlicheschreibwerkstatt.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen gar nicht oder teilweise nicht zurückgewährt werden, muss der Verbraucher Wertersatz leisten.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist die Dienstleistung selbst veranlasst hat (z. B. durch Teilnahme am Workshop).

8. Urheberrecht
Die schriftlichen Workshopunterlagen der Dozentin Beate Richter (der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Jegliche Nutzung der Lehr- und Lernmittel der Dozentin (Beate Richter) für kommerzielle Zwecke, insbesondere der Skripte, Arbeitsblätter und Folien, ist untersagt. Der Internetauftritt unter www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de enthält Informationen, Texte, Grafiken und Quelltexte, die urheberrechtlich zugunsten der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin (Beate Richter) oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind.

9. Haftung und Schadensersatz
Die Teilnahme an Workshops der WSB erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltungen, auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt Beate Richter gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung.

10. Datenschutz
Alle an Beate Richter übermittelten Daten werden lediglich zur Durchführung der Dienstleistungen bzw. zur Vertragserfüllung und -abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beate Richter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Der Nutzer* erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.

11. Schlussbestimmung
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und dem Teilnehmer bzw. Verbraucher findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

* Mit der verkürzenden Bezeichnung Teilnehmer, Nutzer und Verbraucher werden hier Personen aller Geschlechter angesprochen.

Gez. Beate Richter
Stand: 8.3.2021

AGB Workshops zum Druck als PDF




Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lektorin Beate Richter im Bereich Korrektur und Lektorat der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin

1. Geltung
Die AGB gelten für alle Leistungen und für den gesamten Geschäftsverkehr von Beate Richter mit ihren Auftraggebern*. Sie werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Angebot und Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Beate Richter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Ein Angebot behält vom Angebotsdatum an 14 Tage lang seine Gültigkeit, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Erst durch eine schriftliche Bestätigung werden Verträge über Fristen sowie Änderungen und Ergänzungen, die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, verbindlich.
Ein Auftrag für Korrektur oder Lektorat gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung des Auftrages über die Annahme von Beate Richter per E-Mail erhalten hat. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.
Beate Richter ist nicht verpflichtet, Korrekturen und Lektorate selbst vorzunehmen. Angenommene Aufträge können an andere Korrektoren*, Lektoren* oder Übersetzer*, die hinsichtlich ihrer Qualifikation von Beate Richter geprüft worden sind, weitergegeben werden. Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann nur zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber zustande, d. h. es entstehen ausschließliche Rechtsbeziehungen zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber.

3. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Vertragspartner* können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Beate Richter, Sundgauer Str. 100, 14169 Berlin oder kontakt@wissenschaftlicheschreibwerkstatt.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung gar nicht oder nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Auftraggeber Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Widerrufserklärung bei Beate Richter.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

4. Art und Umfang der Bearbeitung
Der Auftraggeber gibt in schriftlicher Erklärung genau an, welche Art der Bearbeitung gewünscht wird. Liegt der zu bearbeitende Text als Datei vor, werden Korrekturen, Ergänzungen bzw. Änderungen direkt in die Datei eingearbeitet, auf Wunsch auch mit besonderer Kennzeichnung. Wenn nicht anders vereinbart, umfasst das Korrektorat eine Überprüfung und Berichtigung von Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung. Ziel des Korrektorates ist die höchstmögliche Verringerung aller Fehler im gelieferten Text. Das Lektorat umfasst die Prüfung von Sprachstil und logischer Konsistenz des Textes sowie die Anpassung an bestimmte Verwertungszusammenhänge.
Die Details über den Leistungsumfang sind in einem schriftlichen Auftrag dargestellt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Standardseite) sowie ein durch den Auftraggeber verursachter hoher Zeitdruck beim Korrigieren das Ergebnis der Korrektur beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss der Korrektur eine gewisse Zahl an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 10 (Haftung/Gewährleistung) geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.
Als Grundlage der Korrekturen dient der DUDEN - Die deutsche Rechtschreibung, 28. Auflage (2020). Abweichende Schreibweisen müssen schriftlich vereinbart werden. Die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte wird von Beate Richter nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag vorgenommen. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten werden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Maßgabe der DIN 16511 (der Korrekturzeichen und -regeln) durchgeführt.

5. Informations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwendungszweck des zu korrigierenden bzw. zu lektorierenden Textes anzugeben. Sollte der Text für einen anderen als den benannten Zweck verwendet werden, hat der Auftraggeber gegenüber Beate Richter keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz. Wünscht der Auftraggeber eine spezifische Terminologie, muss diese Beate Richter bekannt gegeben werden. Dazu müssen entsprechende Unterlagen, Dokumentationen an Beate Richter übermittelt werden. Sollen bestimmte, von der aktuellen Rechtschreibung abweichende Schreibweisen nicht korrigiert werden, müssen diese in der schriftlichen Vereinbarung durch den Auftraggeber benannt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beate Richter bei der Klärung missverständlicher Aussagen und Formulierungen im Ausgangstext zu unterstützen. Sollte der Auftraggeber seiner Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, Beate Richter habe den Auftrag nicht seinen Wünschen entsprechend ausgeführt.

6. Bearbeitungsfristen
Beate Richter nimmt die Bearbeitung der Texte grundsätzlich schnellstmöglich vor. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sie können jedoch nur voraussichtliche Termine sein. Ist erkennbar, dass eine Verzögerung der Bearbeitung eintreten wird, so wird Beate Richter den Auftraggeber hiervon baldmöglichst in Kenntnis setzen.
Bei Auftragserteilung kann der Auftraggeber einen Fertigstellungstermin nennen, dem Beate Richter in der Auftragsbestätigung zustimmen kann. Der Absendezeitpunkt des korrigierten Materials ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund der Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn ein fixer Liefertermin ausdrücklich, schriftlich vereinbart worden ist und alle zu bearbeitenden Unterlagen vollständig und rechtzeitig an Beate Richter übermittelt worden sind.
Im Falle der Überschreitung eines vereinbarten Termins hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese von Beate Richter nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen. Damit verliert Beate Richter ihre Vergütungsansprüche auf Leistungen, die nach Ablauf des vereinbarten Termins der Nachfrist erbracht wurden. Bestand der Auftrag aus mehreren Teilleistungen, von denen einige bereits fristgemäß erbracht wurden, so sind diese Teile des Auftrags von der Kündigung nicht betroffen.

7. Rücksendung der Texte
Die Texte werden per E-Mail gesandt oder persönlich übergeben. In der Regel entspricht die Rücksendung der Texte der Versandart, in der der Text vom Auftraggeber übermittelt wurde. Beate Richter übernimmt keine Haftung für den erfolgreichen Versand bzw. die erfolgreiche Übermittlung der bearbeiteten oder erstellten Texte. Technische Übermittlungsfehler, Verlust oder Beschädigung des Textes auf dem Versandweg liegen im Gefahrenbereich des Auftraggebers. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Die Verpflichtungen von Beate Richter sind erfüllt, sobald der bearbeitete Text mit der üblichen Sorgfalt auf einen der Versandwege gebracht worden ist.

8. Vertraulichkeit
Beate Richter verpflichtet sich, die Inhalte der ihr zugesandten oder von ihr erstellten Texte ebenso vertraulich zu behandeln, wie die in diesem Zusammenhang übermittelten Informationen über den Auftraggeber. Sollte Beate Richter einen Auftrag an einen anderen selbstständigen Korrektor*, Lektor* oder Übersetzer* weitergeben, so verpflichtet sie auch diesen zum vertraulichen Umgang mit den ihm anvertrauten Informationen.
Für die Eingriffe Dritter bei elektronischer Übermittlung der Texte haftet Beate Richter nicht. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten, die auf elektronischem Wege vom Auftraggeber an Beate Richter oder von ihr an einen beauftragten Korrektor, Lektor oder Übersetzer vermittelt werden, kann nicht gewährleistet werden. Auf Wunsch kann der elektronische Übermittlungsweg jedoch ausgeschlossen werden. Der Mehraufwand und die Mehrkosten werden gänzlich vom Auftraggeber übernommen.

9. Preise
Die Preise der Honorarliste unter www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de sind Endpreise. Veröffentlichte Preislisten können ohne Vorankündigung geändert werden. Bei früheren Aufträgen vereinbarte Sonderkonditionen gelten nicht automatisch für weitere Aufträge. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber bei Auftragsannahme bekannt gegeben. Grundlage für die Berechnung nach Aufwand ist der jeweils gültige Stundensatz, wie er dem Auftraggeber von Beate Richter mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend und richten sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unter www.Wissenschaftliche Schreibwerkstatt.de ausgewiesen sind, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei umfangreichen Aufträgen behält sich Beate Richter vor, eine Vorauszahlung oder eine Ratenzahlung entsprechend der fertig gestellten Textteile zu verlangen. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Für Express-, Wochenend- und Nachtarbeiten (von 19 bis 7 Uhr) werden dem Auftraggeber Zuschläge in Rechnung gestellt. Seitenpreise beziehen sich auf die übliche Standardseite von 1500 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten.

10. Rechnung / Zahlungsweise
Die Rechnung wird direkt nach Auftragsbestätigung durch Beate Richter gestellt. Der Auftraggeber erhält die Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung auf das angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Zahlung bei Fälligkeit nicht, so kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bzw. Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist Beate Richter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen. Bei Privatpersonen erfolgt die Lieferung von korrigierten Textteilen grundsätzlich nur gegen eine Vorauszahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages.

11. Haftung/Gewährleistung
Beate Richter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die dem Auftraggeber aus Korrekturfehlern erwachsen. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist also ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Text zum Druck vorgesehen, so muss der Auftraggeber Beate Richter vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen lassen, andernfalls geht jeglicher Mangel gänzlich zu seinen Lasten. Beate Richter haftet nicht für zeitliche Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine ungenaue, fehlerhafte, lückenhafte oder missverständliche Übermittlung des Auftrags oder Auftragserteilung oder durch falsche oder missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Sie haftet ebenfalls nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder auch durch fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte verursacht wurden.
Beate Richter oder von ihr beauftragte selbstständige Korrektoren, Lektoren oder Übersetzer verpflichten sich, die Korrekturen so sorgfältig wie möglich auszuführen, um einen fehlerlosen Text zu liefern. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) auf fünf Seiten nachweisbar ist (maßgeblich ist die gesamte korrigierte Textmenge). Bei einem Korrekturvolumen von mehr als 40 Seiten pro Arbeitstag oder bei einem Fehleraufkommen von durchschnittlich mehr als zehn Fehlern (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) pro zu korrigierender Seite im Ausgangstext gilt die Leistung des Korrektorates als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne pro drei Seiten nachweisbar ist. Verbleiben trotz aller aufgebotenen Sorgfalt der Bearbeitung erhebliche Mängel im Text, d. h. übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das oben beschriebene Maß, so kann der Auftraggeber diese unter hinreichend genauer Benennung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des bearbeiteten Textes schriftlich reklamieren und Beate Richter ebenfalls schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung dieser Mängel setzen. Als hinreichend genaue Benennung gilt eine Markierung der Fehler im Text, so dass die im Text verbliebene Fehlermenge durch Beate Richter nachvollzogen werden kann. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde. Bleibt diese Nachbesserung aus, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung, bei unangemessen langer Überschreitung der Nachfrist auch das Recht auf den Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Wird die abgelieferte Arbeit nicht innerhalb der Frist von sieben Tagen schriftlich reklamiert, so gilt sie als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der jeweiligen Dienstleistung zustehen könnten.
Stilistische Korrekturen gelten als stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängig und werden immer als Verbesserungsvorschläge verstanden. Sie bedürfen daher immer der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird von Beate Richter ausgeschlossen. Ein mangelhaftes Lektorat (Prüfung von Sprachstil, logischer Konsistenz sowie die Anpassung an Verwertungszusammenhänge) ist vom Auftraggeber umgehend, innerhalb von sieben Tagen, schriftlich gegenüber Beate Richter zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text von Beate Richter an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann Beate Richter gegenüber dem Auftraggeber bei Reklamation des Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt sind, gehen entsprechend der Bedeutung des Mangels die Honoraransprüche als Leistungen für das Lektorat verloren. Die Honoraransprüche hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben oder erklärt wurden, besteht ebenfalls keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Beate Richter keinerlei Haftung. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen etc. wird keine Haftung übernommen.
Beate Richter übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften u. Ä. und ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes oder des BGB zu prüfen. In diesen Fällen haftet allein der Auftraggeber uneingeschränkt.
Auch für Hard- und Softwareschäden, die der Auftraggeber durch die zurückgesandten bearbeiteten Texte (in elektronischer Form oder CD-ROM) entstehen, haftet Beate Richter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Auftraggeber werden aufgefordert, Beate Richter keine elektronischen Texte zukommen zu lassen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese oder ihr Träger von einem Virus befallen sein könnten. Andernfalls ist Beate Richter berechtigt, gegen den Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls dieser eine Beschädigung der Hard- oder Software von Beate Richter fahrlässig in Kauf genommen oder verursacht hat.
Beate Richter haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sie haftet nicht im Falle des Eingriffs Dritter in die elektronische Datenübermittlung, im Falle von technischen Störungen, von Streik oder höherer Gewalt. Alle Schadenersatzansprüche gegen Beate Richter sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
Beate Richter geht davon aus, dass der Auftraggeber in jedem Falle rechtmäßiger Inhaber* der Rechte an den eingereichten Texten ist. Mögliche Forderungen, die aus fehlenden Rechten entstehen, gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

12. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und der Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

* Mit der verkürzenden Bezeichnung Auftraggeber, Korrektor, Lektor, Übersetzer, Vertragspartner und Inhaber werden hier Personen aller Geschlechter angesprochen.

Gez. Beate Richter Stand: 8.3.21

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Workshops & Lektorat)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dozentin Beate Richter
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1. Geltungsbereich
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern* an den Online-Workshops der WSB und der Dozentin Beate Richter. Die AGB werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung über die Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de, d. h. durch das Ausfüllen und Versenden des Anmeldeformulars anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung zu den Online-Workshops erfolgt über das Anmeldeformular auf der Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de, per E-Mail oder per Telefon. Mit dem Versenden der Anmeldung über das Formular oder der telefonischen Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Beate Richter versendet unmittelbar nach Erhalt dieser Anmeldung eine Bestätigung mit einer Rechnung über die fälligen Gebühren für den gewählten Online-Workshop per E-Mail. Erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto von Beate Richter erhält der Teilnehmer eine Zulassung zum jeweiligen Online-Workshop. Diese Zulassungserklärung (Bestätigung der Workshopteilnahme) wird durch Beate Richter per E-Mail oder Brief an den Teilnehmer verschickt.

3. Leistungen
Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Programm der WSB. Mit der Anmeldung für einen bestimmten Workshop über das Anmeldeformular sind Art und Umfang der Leistungen vereinbart. Die entsprechenden Informationen sind auf der Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de unter Workshops einsehbar und im Programmheft des aktuellen Jahres nachzulesen.

4. Workshop-Gebühren, Zahlungs- und Zulassungsbedingungen
Die Gebühren für Online-Workshops verstehen sich pro Person und Veranstaltung und sind der aktuellen Preisliste unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de oder dem Programmheft zu entnehmen. Inbegriffen sind darin die Kosten für die jeweiligen Unterlagen (Skripte). Die Zahlung der Gebühren erfolgt vorab durch den Teilnehmer auf das Konto von Beate Richter.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Sollten sich zeitliche Überschneidungen zwischen Überweisungen und dem Schließen eines Workshops (ab der 16. Person) ergeben, erhalten die Teilnehmer, die nicht mehr zugelassen werden können, den Betrag vollständig erstattet. Eine Zulassung für einen Folgetermin ist möglich.

5. Rücktritt/Storno von Online-Workshops oder Abwesenheit
Die Stornierung einer Anmeldung ist bis 10 Tage vor Workshopbeginn ohne Gebühren möglich. Wird bis 3 Tage vor Workshopbeginn storniert, erhält der Teilnehmer 50 % der eingezahlten Gebühren erstattet. Ab dem 3. Tag vor Workshopbeginn besteht bei Stornierung durch den Teilnehmer kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. In jedem der genannten Fälle ist es möglich, eine Ersatzperson zu nennen, die den bezahlten Workshopplatz übernimmt. Erscheint der Teilnehmer ohne Stornierung nicht zu den Workshopterminen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren.

6. Online-Workshop-Durchführung
Online-Workshops werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen durchgeführt. Bei Unterschreitung dieser Anzahl bis 3 Arbeitstage vor Workshopbeginn wird der Workshop abgesagt und die Teilnehmer werden per E-Mail informiert. Im Falle einer ersatzlosen Absage eines Workshops erhalten alle Teilnehmer die Workshopgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Beate Richter, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. Stornogebühren für Reise- und Hotelkosten), bei Änderungen oder Absage von Workshops bestehen nicht.

7. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Verbraucher* haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung bzw. dem Versenden des Anmeldeformulars für einen Online-Workshop über die Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Beate Richter, Sundgauer Str. 100, 14169 Berlin oder kontakt@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen gar nicht oder teilweise nicht zurückgewährt werden, muss der Verbraucher Wertersatz leisten.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist die Dienstleistung selbst veranlasst hat (z. B. durch Teilnahme am Workshop).

8. Urheberrecht
Die schriftlichen Workshopunterlagen der Dozentin Beate Richter (der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Jegliche Nutzung der Lehr- und Lernmittel der Dozentin (Beate Richter) für kommerzielle Zwecke, insbesondere der Skripte, Arbeitsblätter und Folien, ist untersagt. Der Internetauftritt unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de enthält Informationen, Texte, Grafiken und Quelltexte, die urheberrechtlich zugunsten der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin (Beate Richter) oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind.

9. Haftung und Schadensersatz
Die Teilnahme an Workshops der WSB erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltungen, auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt Beate Richter gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung.

10. Datenschutz
Alle an Beate Richter übermittelten Daten werden lediglich zur Durchführung der Dienstleistungen bzw. zur Vertragserfüllung und -abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beate Richter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Der Nutzer* erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.

11. Schlussbestimmung
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und dem Teilnehmer bzw. Verbraucher findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

* Mit der verkürzenden Bezeichnung Teilnehmer, Nutzer und Verbraucher werden hier Personen aller Geschlechter angesprochen.

Gez. Beate Richter
Stand: 8.3.2021

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lektorin Beate Richter
im Bereich Korrektur und Lektorat der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin


1. Geltung
Die AGB gelten für alle Leistungen und für den gesamten Geschäftsverkehr von Beate Richter mit ihren Auftraggebern*. Sie werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Angebot und Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Beate Richter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Ein Angebot behält vom Angebotsdatum an 14 Tage lang seine Gültigkeit, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Erst durch eine schriftliche Bestätigung werden Verträge über Fristen sowie Änderungen und Ergänzungen, die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, verbindlich.
Ein Auftrag für Korrektur oder Lektorat gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung des Auftrages über die Annahme von Beate Richter per E-Mail erhalten hat. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.
Beate Richter ist nicht verpflichtet, Korrekturen und Lektorate selbst vorzunehmen. Angenommene Aufträge können an andere Korrektoren*, Lektoren* oder Übersetzer*, die hinsichtlich ihrer Qualifikation von Beate Richter geprüft worden sind, weitergegeben werden. Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann nur zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber zustande, d. h. es entstehen ausschließliche Rechtsbeziehungen zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber.

3. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Vertragspartner* können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Beate Richter, Sundgauer Str. 100, 14169 Berlin oder kontakt@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung gar nicht oder nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Auftraggeber Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Widerrufserklärung bei Beate Richter.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

4. Art und Umfang der Bearbeitung
Der Auftraggeber gibt in schriftlicher Erklärung genau an, welche Art der Bearbeitung gewünscht wird. Liegt der zu bearbeitende Text als Datei vor, werden Korrekturen, Ergänzungen bzw. Änderungen direkt in die Datei eingearbeitet, auf Wunsch auch mit besonderer Kennzeichnung. Wenn nicht anders vereinbart, umfasst das Korrektorat eine Überprüfung und Berichtigung von Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung. Ziel des Korrektorates ist die höchstmögliche Verringerung aller Fehler im gelieferten Text. Das Lektorat umfasst die Prüfung von Sprachstil und logischer Konsistenz des Textes sowie die Anpassung an bestimmte Verwertungszusammenhänge.
Die Details über den Leistungsumfang sind in einem schriftlichen Auftrag dargestellt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Standardseite) sowie ein durch den Auftraggeber verursachter hoher Zeitdruck beim Korrigieren das Ergebnis der Korrektur beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss der Korrektur eine gewisse Zahl an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 10 (Haftung/Gewährleistung) geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.
Als Grundlage der Korrekturen dient der DUDEN - Die deutsche Rechtschreibung, 28. Auflage (2020). Abweichende Schreibweisen müssen schriftlich vereinbart werden. Die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte wird von Beate Richter nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag vorgenommen. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten werden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Maßgabe der DIN 16511 (der Korrekturzeichen und -regeln) durchgeführt.

5. Informations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwendungszweck des zu korrigierenden bzw. zu lektorierenden Textes anzugeben. Sollte der Text für einen anderen als den benannten Zweck verwendet werden, hat der Auftraggeber gegenüber Beate Richter keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz. Wünscht der Auftraggeber eine spezifische Terminologie, muss diese Beate Richter bekannt gegeben werden. Dazu müssen entsprechende Unterlagen, Dokumentationen an Beate Richter übermittelt werden. Sollen bestimmte, von der aktuellen Rechtschreibung abweichende Schreibweisen nicht korrigiert werden, müssen diese in der schriftlichen Vereinbarung durch den Auftraggeber benannt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beate Richter bei der Klärung missverständlicher Aussagen und Formulierungen im Ausgangstext zu unterstützen. Sollte der Auftraggeber seiner Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, Beate Richter habe den Auftrag nicht seinen Wünschen entsprechend ausgeführt.

6. Bearbeitungsfristen
Beate Richter nimmt die Bearbeitung der Texte grundsätzlich schnellstmöglich vor. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sie können jedoch nur voraussichtliche Termine sein. Ist erkennbar, dass eine Verzögerung der Bearbeitung eintreten wird, so wird Beate Richter den Auftraggeber hiervon baldmöglichst in Kenntnis setzen.
Bei Auftragserteilung kann der Auftraggeber einen Fertigstellungstermin nennen, dem Beate Richter in der Auftragsbestätigung zustimmen kann. Der Absendezeitpunkt des korrigierten Materials ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund der Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn ein fixer Liefertermin ausdrücklich, schriftlich vereinbart worden ist und alle zu bearbeitenden Unterlagen vollständig und rechtzeitig an Beate Richter übermittelt worden sind.
Im Falle der Überschreitung eines vereinbarten Termins hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese von Beate Richter nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen. Damit verliert Beate Richter ihre Vergütungsansprüche auf Leistungen, die nach Ablauf des vereinbarten Termins der Nachfrist erbracht wurden. Bestand der Auftrag aus mehreren Teilleistungen, von denen einige bereits fristgemäß erbracht wurden, so sind diese Teile des Auftrags von der Kündigung nicht betroffen.

7. Rücksendung der Texte
Die Texte werden per E-Mail gesandt oder persönlich übergeben. In der Regel entspricht die Rücksendung der Texte der Versandart, in der der Text vom Auftraggeber übermittelt wurde. Beate Richter übernimmt keine Haftung für den erfolgreichen Versand bzw. die erfolgreiche Übermittlung der bearbeiteten oder erstellten Texte. Technische Übermittlungsfehler, Verlust oder Beschädigung des Textes auf dem Versandweg liegen im Gefahrenbereich des Auftraggebers. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Die Verpflichtungen von Beate Richter sind erfüllt, sobald der bearbeitete Text mit der üblichen Sorgfalt auf einen der Versandwege gebracht worden ist.

8. Vertraulichkeit
Beate Richter verpflichtet sich, die Inhalte der ihr zugesandten oder von ihr erstellten Texte ebenso vertraulich zu behandeln, wie die in diesem Zusammenhang übermittelten Informationen über den Auftraggeber. Sollte Beate Richter einen Auftrag an einen anderen selbstständigen Korrektor*, Lektor* oder Übersetzer* weitergeben, so verpflichtet sie auch diesen zum vertraulichen Umgang mit den ihm anvertrauten Informationen.
Für die Eingriffe Dritter bei elektronischer Übermittlung der Texte haftet Beate Richter nicht. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten, die auf elektronischem Wege vom Auftraggeber an Beate Richter oder von ihr an einen beauftragten Korrektor, Lektor oder Übersetzer vermittelt werden, kann nicht gewährleistet werden. Auf Wunsch kann der elektronische Übermittlungsweg jedoch ausgeschlossen werden. Der Mehraufwand und die Mehrkosten werden gänzlich vom Auftraggeber übernommen.

9. Preise
Die Preise der Honorarliste unter https://www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de sind Endpreise. Veröffentlichte Preislisten können ohne Vorankündigung geändert werden. Bei früheren Aufträgen vereinbarte Sonderkonditionen gelten nicht automatisch für weitere Aufträge. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber bei Auftragsannahme bekannt gegeben. Grundlage für die Berechnung nach Aufwand ist der jeweils gültige Stundensatz, wie er dem Auftraggeber von Beate Richter mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend und richten sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unter https://www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de ausgewiesen sind, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei umfangreichen Aufträgen behält sich Beate Richter vor, eine Vorauszahlung oder eine Ratenzahlung entsprechend der fertig gestellten Textteile zu verlangen. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Für Express-, Wochenend- und Nachtarbeiten (von 19 bis 7 Uhr) werden dem Auftraggeber Zuschläge in Rechnung gestellt. Seitenpreise beziehen sich auf die übliche Standardseite von 1500 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten.

10. Rechnung / Zahlungsweise
Die Rechnung wird direkt nach Auftragsbestätigung durch Beate Richter gestellt. Der Auftraggeber erhält die Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung auf das angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Zahlung bei Fälligkeit nicht, so kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bzw. Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist Beate Richter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen. Bei Privatpersonen erfolgt die Lieferung von korrigierten Textteilen grundsätzlich nur gegen eine Vorauszahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages.

11. Haftung/Gewährleistung
Beate Richter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die dem Auftraggeber aus Korrekturfehlern erwachsen. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist also ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Text zum Druck vorgesehen, so muss der Auftraggeber Beate Richter vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen lassen, andernfalls geht jeglicher Mangel gänzlich zu seinen Lasten. Beate Richter haftet nicht für zeitliche Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine ungenaue, fehlerhafte, lückenhafte oder missverständliche Übermittlung des Auftrags oder Auftragserteilung oder durch falsche oder missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Sie haftet ebenfalls nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder auch durch fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte verursacht wurden.
Beate Richter oder von ihr beauftragte selbstständige Korrektoren, Lektoren oder Übersetzer verpflichten sich, die Korrekturen so sorgfältig wie möglich auszuführen, um einen fehlerlosen Text zu liefern. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) auf fünf Seiten nachweisbar ist (maßgeblich ist die gesamte korrigierte Textmenge). Bei einem Korrekturvolumen von mehr als 40 Seiten pro Arbeitstag oder bei einem Fehleraufkommen von durchschnittlich mehr als zehn Fehlern (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) pro zu korrigierender Seite im Ausgangstext gilt die Leistung des Korrektorates als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne pro drei Seiten nachweisbar ist. Verbleiben trotz aller aufgebotenen Sorgfalt der Bearbeitung erhebliche Mängel im Text, d. h. übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das oben beschriebene Maß, so kann der Auftraggeber diese unter hinreichend genauer Benennung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des bearbeiteten Textes schriftlich reklamieren und Beate Richter ebenfalls schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung dieser Mängel setzen. Als hinreichend genaue Benennung gilt eine Markierung der Fehler im Text, so dass die im Text verbliebene Fehlermenge durch Beate Richter nachvollzogen werden kann. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde. Bleibt diese Nachbesserung aus, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung, bei unangemessen langer Überschreitung der Nachfrist auch das Recht auf den Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Wird die abgelieferte Arbeit nicht innerhalb der Frist von sieben Tagen schriftlich reklamiert, so gilt sie als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der jeweiligen Dienstleistung zustehen könnten.
Stilistische Korrekturen gelten als stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängig und werden immer als Verbesserungsvorschläge verstanden. Sie bedürfen daher immer der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird von Beate Richter ausgeschlossen. Ein mangelhaftes Lektorat (Prüfung von Sprachstil, logischer Konsistenz sowie die Anpassung an Verwertungszusammenhänge) ist vom Auftraggeber umgehend, innerhalb von sieben Tagen, schriftlich gegenüber Beate Richter zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text von Beate Richter an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann Beate Richter gegenüber dem Auftraggeber bei Reklamation des Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt sind, gehen entsprechend der Bedeutung des Mangels die Honoraransprüche als Leistungen für das Lektorat verloren. Die Honoraransprüche hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben oder erklärt wurden, besteht ebenfalls keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Beate Richter keinerlei Haftung. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen etc. wird keine Haftung übernommen.
Beate Richter übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften u. Ä. und ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes oder des BGB zu prüfen. In diesen Fällen haftet allein der Auftraggeber uneingeschränkt.
Auch für Hard- und Softwareschäden, die der Auftraggeber durch die zurückgesandten bearbeiteten Texte (in elektronischer Form oder CD-ROM) entstehen, haftet Beate Richter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Auftraggeber werden aufgefordert, Beate Richter keine elektronischen Texte zukommen zu lassen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese oder ihr Träger von einem Virus befallen sein könnten. Andernfalls ist Beate Richter berechtigt, gegen den Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls dieser eine Beschädigung der Hard- oder Software von Beate Richter fahrlässig in Kauf genommen oder verursacht hat.
Beate Richter haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sie haftet nicht im Falle des Eingriffs Dritter in die elektronische Datenübermittlung, im Falle von technischen Störungen, von Streik oder höherer Gewalt. Alle Schadenersatzansprüche gegen Beate Richter sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
Beate Richter geht davon aus, dass der Auftraggeber in jedem Falle rechtmäßiger Inhaber* der Rechte an den eingereichten Texten ist. Mögliche Forderungen, die aus fehlenden Rechten entstehen, gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

12. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und der Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

* Mit der verkürzenden Bezeichnung Auftraggeber, Korrektor, Lektor, Übersetzer, Vertragspartner und Inhaber werden hier Personen aller Geschlechter angesprochen.

Gez. Beate Richter Stand: 8.3.21

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Workshops & Lektorat)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dozentin Beate Richter
für Workshops der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin


1. Geltungsbereich
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern* an den Online-Workshops der WSB und der Dozentin Beate Richter. Die AGB werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung über die Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de, d. h. durch das Ausfüllen und Versenden des Anmeldeformulars anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung zu den Online-Workshops erfolgt über das Anmeldeformular auf der Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de, per E-Mail oder per Telefon. Mit dem Versenden der Anmeldung über das Formular oder der telefonischen Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Beate Richter versendet unmittelbar nach Erhalt dieser Anmeldung eine Bestätigung mit einer Rechnung über die fälligen Gebühren für den gewählten Online-Workshop per E-Mail. Erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto von Beate Richter erhält der Teilnehmer eine Zulassung zum jeweiligen Online-Workshop. Diese Zulassungserklärung (Bestätigung der Workshopteilnahme) wird durch Beate Richter per E-Mail oder Brief an den Teilnehmer verschickt.

3. Leistungen
Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Programm der WSB. Mit der Anmeldung für einen bestimmten Workshop über das Anmeldeformular sind Art und Umfang der Leistungen vereinbart. Die entsprechenden Informationen sind auf der Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de unter Workshops einsehbar und im Programmheft des aktuellen Jahres nachzulesen.

4. Workshop-Gebühren, Zahlungs- und Zulassungsbedingungen
Die Gebühren für Online-Workshops verstehen sich pro Person und Veranstaltung und sind der aktuellen Preisliste unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de oder dem Programmheft zu entnehmen. Inbegriffen sind darin die Kosten für die jeweiligen Unterlagen (Skripte). Die Zahlung der Gebühren erfolgt vorab durch den Teilnehmer auf das Konto von Beate Richter.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Sollten sich zeitliche Überschneidungen zwischen Überweisungen und dem Schließen eines Workshops (ab der 16. Person) ergeben, erhalten die Teilnehmer, die nicht mehr zugelassen werden können, den Betrag vollständig erstattet. Eine Zulassung für einen Folgetermin ist möglich.

5. Rücktritt/Storno von Online-Workshops oder Abwesenheit
Die Stornierung einer Anmeldung ist bis 10 Tage vor Workshopbeginn ohne Gebühren möglich. Wird bis 3 Tage vor Workshopbeginn storniert, erhält der Teilnehmer 50 % der eingezahlten Gebühren erstattet. Ab dem 3. Tag vor Workshopbeginn besteht bei Stornierung durch den Teilnehmer kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. In jedem der genannten Fälle ist es möglich, eine Ersatzperson zu nennen, die den bezahlten Workshopplatz übernimmt. Erscheint der Teilnehmer ohne Stornierung nicht zu den Workshopterminen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren.

6. Online-Workshop-Durchführung
Online-Workshops werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen durchgeführt. Bei Unterschreitung dieser Anzahl bis 3 Arbeitstage vor Workshopbeginn wird der Workshop abgesagt und die Teilnehmer werden per E-Mail informiert. Im Falle einer ersatzlosen Absage eines Workshops erhalten alle Teilnehmer die Workshopgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Beate Richter, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. Stornogebühren für Reise- und Hotelkosten), bei Änderungen oder Absage von Workshops bestehen nicht.

7. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Verbraucher* haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung bzw. dem Versenden des Anmeldeformulars für einen Online-Workshop über die Internetseite www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Beate Richter, Sundgauer Str. 100, 14169 Berlin oder kontakt@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen gar nicht oder teilweise nicht zurückgewährt werden, muss der Verbraucher Wertersatz leisten.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist die Dienstleistung selbst veranlasst hat (z. B. durch Teilnahme am Workshop).

8. Urheberrecht
Die schriftlichen Workshopunterlagen der Dozentin Beate Richter (der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Jegliche Nutzung der Lehr- und Lernmittel der Dozentin (Beate Richter) für kommerzielle Zwecke, insbesondere der Skripte, Arbeitsblätter und Folien, ist untersagt. Der Internetauftritt unter www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de enthält Informationen, Texte, Grafiken und Quelltexte, die urheberrechtlich zugunsten der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin (Beate Richter) oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind.

9. Haftung und Schadensersatz
Die Teilnahme an Workshops der WSB erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltungen, auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt Beate Richter gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung.

10. Datenschutz
Alle an Beate Richter übermittelten Daten werden lediglich zur Durchführung der Dienstleistungen bzw. zur Vertragserfüllung und -abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beate Richter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Der Nutzer* erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.

11. Schlussbestimmung
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und dem Teilnehmer bzw. Verbraucher findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

* Mit der verkürzenden Bezeichnung Teilnehmer, Nutzer und Verbraucher werden hier Personen aller Geschlechter angesprochen.

Gez. Beate Richter
Stand: 8.3.2021

AGB Workshops zum Druck als PDF




Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lektorin Beate Richter
im Bereich Korrektur und Lektorat der Wissenschaftlichen Schreibwerkstatt Berlin


1. Geltung
Die AGB gelten für alle Leistungen und für den gesamten Geschäftsverkehr von Beate Richter mit ihren Auftraggebern*. Sie werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Anderslautenden oder widersprechenden AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die hier festgelegten Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung über Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.

2. Angebot und Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Beate Richter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Ein Angebot behält vom Angebotsdatum an 14 Tage lang seine Gültigkeit, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Erst durch eine schriftliche Bestätigung werden Verträge über Fristen sowie Änderungen und Ergänzungen, die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, verbindlich.
Ein Auftrag für Korrektur oder Lektorat gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung des Auftrages über die Annahme von Beate Richter per E-Mail erhalten hat. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.
Beate Richter ist nicht verpflichtet, Korrekturen und Lektorate selbst vorzunehmen. Angenommene Aufträge können an andere Korrektoren*, Lektoren* oder Übersetzer*, die hinsichtlich ihrer Qualifikation von Beate Richter geprüft worden sind, weitergegeben werden. Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann nur zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber zustande, d. h. es entstehen ausschließliche Rechtsbeziehungen zwischen Beate Richter und dem Auftraggeber.

3. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Vertragspartner* können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Beate Richter, Sundgauer Str. 100, 14169 Berlin oder kontakt@WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung gar nicht oder nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Auftraggeber Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Widerrufserklärung bei Beate Richter.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

4. Art und Umfang der Bearbeitung
Der Auftraggeber gibt in schriftlicher Erklärung genau an, welche Art der Bearbeitung gewünscht wird. Liegt der zu bearbeitende Text als Datei vor, werden Korrekturen, Ergänzungen bzw. Änderungen direkt in die Datei eingearbeitet, auf Wunsch auch mit besonderer Kennzeichnung. Wenn nicht anders vereinbart, umfasst das Korrektorat eine Überprüfung und Berichtigung von Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung. Ziel des Korrektorates ist die höchstmögliche Verringerung aller Fehler im gelieferten Text. Das Lektorat umfasst die Prüfung von Sprachstil und logischer Konsistenz des Textes sowie die Anpassung an bestimmte Verwertungszusammenhänge.
Die Details über den Leistungsumfang sind in einem schriftlichen Auftrag dargestellt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Standardseite) sowie ein durch den Auftraggeber verursachter hoher Zeitdruck beim Korrigieren das Ergebnis der Korrektur beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss der Korrektur eine gewisse Zahl an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 10 (Haftung/Gewährleistung) geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.
Als Grundlage der Korrekturen dient der DUDEN - Die deutsche Rechtschreibung, 28. Auflage (2020). Abweichende Schreibweisen müssen schriftlich vereinbart werden. Die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte wird von Beate Richter nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag vorgenommen. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten werden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Maßgabe der DIN 16511 (der Korrekturzeichen und -regeln) durchgeführt.

5. Informations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwendungszweck des zu korrigierenden bzw. zu lektorierenden Textes anzugeben. Sollte der Text für einen anderen als den benannten Zweck verwendet werden, hat der Auftraggeber gegenüber Beate Richter keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz. Wünscht der Auftraggeber eine spezifische Terminologie, muss diese Beate Richter bekannt gegeben werden. Dazu müssen entsprechende Unterlagen, Dokumentationen an Beate Richter übermittelt werden. Sollen bestimmte, von der aktuellen Rechtschreibung abweichende Schreibweisen nicht korrigiert werden, müssen diese in der schriftlichen Vereinbarung durch den Auftraggeber benannt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beate Richter bei der Klärung missverständlicher Aussagen und Formulierungen im Ausgangstext zu unterstützen. Sollte der Auftraggeber seiner Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, Beate Richter habe den Auftrag nicht seinen Wünschen entsprechend ausgeführt.

6. Bearbeitungsfristen
Beate Richter nimmt die Bearbeitung der Texte grundsätzlich schnellstmöglich vor. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sie können jedoch nur voraussichtliche Termine sein. Ist erkennbar, dass eine Verzögerung der Bearbeitung eintreten wird, so wird Beate Richter den Auftraggeber hiervon baldmöglichst in Kenntnis setzen.
Bei Auftragserteilung kann der Auftraggeber einen Fertigstellungstermin nennen, dem Beate Richter in der Auftragsbestätigung zustimmen kann. Der Absendezeitpunkt des korrigierten Materials ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund der Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn ein fixer Liefertermin ausdrücklich, schriftlich vereinbart worden ist und alle zu bearbeitenden Unterlagen vollständig und rechtzeitig an Beate Richter übermittelt worden sind.
Im Falle der Überschreitung eines vereinbarten Termins hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese von Beate Richter nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen. Damit verliert Beate Richter ihre Vergütungsansprüche auf Leistungen, die nach Ablauf des vereinbarten Termins der Nachfrist erbracht wurden. Bestand der Auftrag aus mehreren Teilleistungen, von denen einige bereits fristgemäß erbracht wurden, so sind diese Teile des Auftrags von der Kündigung nicht betroffen.

7. Rücksendung der Texte
Die Texte werden per E-Mail gesandt oder persönlich übergeben. In der Regel entspricht die Rücksendung der Texte der Versandart, in der der Text vom Auftraggeber übermittelt wurde. Beate Richter übernimmt keine Haftung für den erfolgreichen Versand bzw. die erfolgreiche Übermittlung der bearbeiteten oder erstellten Texte. Technische Übermittlungsfehler, Verlust oder Beschädigung des Textes auf dem Versandweg liegen im Gefahrenbereich des Auftraggebers. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Die Verpflichtungen von Beate Richter sind erfüllt, sobald der bearbeitete Text mit der üblichen Sorgfalt auf einen der Versandwege gebracht worden ist.

8. Vertraulichkeit
Beate Richter verpflichtet sich, die Inhalte der ihr zugesandten oder von ihr erstellten Texte ebenso vertraulich zu behandeln, wie die in diesem Zusammenhang übermittelten Informationen über den Auftraggeber. Sollte Beate Richter einen Auftrag an einen anderen selbstständigen Korrektor*, Lektor* oder Übersetzer* weitergeben, so verpflichtet sie auch diesen zum vertraulichen Umgang mit den ihm anvertrauten Informationen.
Für die Eingriffe Dritter bei elektronischer Übermittlung der Texte haftet Beate Richter nicht. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten, die auf elektronischem Wege vom Auftraggeber an Beate Richter oder von ihr an einen beauftragten Korrektor, Lektor oder Übersetzer vermittelt werden, kann nicht gewährleistet werden. Auf Wunsch kann der elektronische Übermittlungsweg jedoch ausgeschlossen werden. Der Mehraufwand und die Mehrkosten werden gänzlich vom Auftraggeber übernommen.

9. Preise
Die Preise der Honorarliste unter https://www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de sind Endpreise. Veröffentlichte Preislisten können ohne Vorankündigung geändert werden. Bei früheren Aufträgen vereinbarte Sonderkonditionen gelten nicht automatisch für weitere Aufträge. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber bei Auftragsannahme bekannt gegeben. Grundlage für die Berechnung nach Aufwand ist der jeweils gültige Stundensatz, wie er dem Auftraggeber von Beate Richter mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend und richten sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unter https://www.WissenschaftlicheSchreibwerkstatt.de ausgewiesen sind, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei umfangreichen Aufträgen behält sich Beate Richter vor, eine Vorauszahlung oder eine Ratenzahlung entsprechend der fertig gestellten Textteile zu verlangen. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Für Express-, Wochenend- und Nachtarbeiten (von 19 bis 7 Uhr) werden dem Auftraggeber Zuschläge in Rechnung gestellt. Seitenpreise beziehen sich auf die übliche Standardseite von 1500 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten.

10. Rechnung / Zahlungsweise
Die Rechnung wird direkt nach Auftragsbestätigung durch Beate Richter gestellt. Der Auftraggeber erhält die Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung auf das angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Zahlung bei Fälligkeit nicht, so kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bzw. Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist Beate Richter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen. Bei Privatpersonen erfolgt die Lieferung von korrigierten Textteilen grundsätzlich nur gegen eine Vorauszahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages.

11. Haftung/Gewährleistung
Beate Richter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die dem Auftraggeber aus Korrekturfehlern erwachsen. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist also ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Text zum Druck vorgesehen, so muss der Auftraggeber Beate Richter vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen lassen, andernfalls geht jeglicher Mangel gänzlich zu seinen Lasten. Beate Richter haftet nicht für zeitliche Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine ungenaue, fehlerhafte, lückenhafte oder missverständliche Übermittlung des Auftrags oder Auftragserteilung oder durch falsche oder missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Sie haftet ebenfalls nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder auch durch fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte verursacht wurden.
Beate Richter oder von ihr beauftragte selbstständige Korrektoren, Lektoren oder Übersetzer verpflichten sich, die Korrekturen so sorgfältig wie möglich auszuführen, um einen fehlerlosen Text zu liefern. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) auf fünf Seiten nachweisbar ist (maßgeblich ist die gesamte korrigierte Textmenge). Bei einem Korrekturvolumen von mehr als 40 Seiten pro Arbeitstag oder bei einem Fehleraufkommen von durchschnittlich mehr als zehn Fehlern (Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Silbentrennung) pro zu korrigierender Seite im Ausgangstext gilt die Leistung des Korrektorates als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne pro drei Seiten nachweisbar ist. Verbleiben trotz aller aufgebotenen Sorgfalt der Bearbeitung erhebliche Mängel im Text, d. h. übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das oben beschriebene Maß, so kann der Auftraggeber diese unter hinreichend genauer Benennung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des bearbeiteten Textes schriftlich reklamieren und Beate Richter ebenfalls schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung dieser Mängel setzen. Als hinreichend genaue Benennung gilt eine Markierung der Fehler im Text, so dass die im Text verbliebene Fehlermenge durch Beate Richter nachvollzogen werden kann. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde. Bleibt diese Nachbesserung aus, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung, bei unangemessen langer Überschreitung der Nachfrist auch das Recht auf den Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Wird die abgelieferte Arbeit nicht innerhalb der Frist von sieben Tagen schriftlich reklamiert, so gilt sie als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der jeweiligen Dienstleistung zustehen könnten.
Stilistische Korrekturen gelten als stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängig und werden immer als Verbesserungsvorschläge verstanden. Sie bedürfen daher immer der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird von Beate Richter ausgeschlossen. Ein mangelhaftes Lektorat (Prüfung von Sprachstil, logischer Konsistenz sowie die Anpassung an Verwertungszusammenhänge) ist vom Auftraggeber umgehend, innerhalb von sieben Tagen, schriftlich gegenüber Beate Richter zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text von Beate Richter an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann Beate Richter gegenüber dem Auftraggeber bei Reklamation des Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt sind, gehen entsprechend der Bedeutung des Mangels die Honoraransprüche als Leistungen für das Lektorat verloren. Die Honoraransprüche hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben oder erklärt wurden, besteht ebenfalls keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Beate Richter keinerlei Haftung. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen etc. wird keine Haftung übernommen.
Beate Richter übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften u. Ä. und ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes oder des BGB zu prüfen. In diesen Fällen haftet allein der Auftraggeber uneingeschränkt.
Auch für Hard- und Softwareschäden, die der Auftraggeber durch die zurückgesandten bearbeiteten Texte (in elektronischer Form oder CD-ROM) entstehen, haftet Beate Richter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Auftraggeber werden aufgefordert, Beate Richter keine elektronischen Texte zukommen zu lassen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese oder ihr Träger von einem Virus befallen sein könnten. Andernfalls ist Beate Richter berechtigt, gegen den Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls dieser eine Beschädigung der Hard- oder Software von Beate Richter fahrlässig in Kauf genommen oder verursacht hat.
Beate Richter haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sie haftet nicht im Falle des Eingriffs Dritter in die elektronische Datenübermittlung, im Falle von technischen Störungen, von Streik oder höherer Gewalt. Alle Schadenersatzansprüche gegen Beate Richter sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
Beate Richter geht davon aus, dass der Auftraggeber in jedem Falle rechtmäßiger Inhaber* der Rechte an den eingereichten Texten ist. Mögliche Forderungen, die aus fehlenden Rechten entstehen, gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

12. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Beate Richter durch Unterschrift bestätigt werden. Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Beate Richter und der Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Berlin Gerichtsstand.

* Mit der verkürzenden Bezeichnung Auftraggeber, Korrektor, Lektor, Übersetzer, Vertragspartner und Inhaber werden hier Personen aller Geschlechter angesprochen.

Gez. Beate Richter Stand: 8.3.21

AGB Lektorat zum Druck als PDF

eng I dt
Dr. Beate Richter
Natalia Dienes

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